NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal möglich

Hier geht es um DMSB, ADAC und NAVC Slalom Veranstaltungen !

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hans-marTTin
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NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal möglich

Beitrag von hans-marTTin »

Christian hat geschrieben:Orginale kommen natürlich per Post, wie das sein muß :-D
Hallo Christian (und es wird sicher alle interessieren):
seht euch mal die 2014er Ausgabe des Veranstaltungsreglements an (Downloadbereich beim DMSB)

"Artikel 6 Nennung, Nenngeld
...
(2) Die Nennungen können per Telefax oder durch irgendein anderes elektronisches Kommunikationsmittel abgegeben werden, ...
"

D.h. online-Nennen ist jetzt offiziell und allein zulässig!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
(Es fehlt nur ein standardisiertes Online-Tool mit Datenbank, so dass man für alle Veranstaltungen mit zwei-drei Klicks nennen könnte - aber man soll ja nicht zu viel verlangen.)

Es ist aber dringend zu beachten, dass natürlich trotzdem die Nennung erst mit Eingang des Nenngeldes beim Veranstalter gültig wird und dass spätestens bei der Papierabnahme der jeweiligen Veranstaltung ein Nennformular unterschrieben werden muss, um den Haftungsverzicht rechtswirksam werden zu lassen!

In Bamberg wird (wie z.B. schon lange auch in Eggebek) ein ausgedrucktes Nennformular bei der Papierabnahme vorbereitet auf euch warten. Es ist also nicht mehr nötig, noch eins mit der Post zu schicken!

Hans-Martin Gass
P.S.: es ist so positiv, dass auch ich mal bunt werden muss (gell, Hans :P )
When you’re racing, it’s life. Anything that happens before or after... is just waiting.
by Michael Delaney (Steve McQueen in "Le Mans")
JochenRheinwalt
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Re: Deutsche Slalom Meisterschaft SÜD BAMBERG

Beitrag von JochenRheinwalt »

wow,
jetzt bin ich echt beeindruckt!

Das werd ich direkt mal weiterverbreiten.

Ich finde, das wäre sogar einen eigenen Thread wert :wink:


Gruß
Jochen
nix mehr Polo!
nix mehr Astra!
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Hans Bauer
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Re: Deutsche Slalom Meisterschaft SÜD BAMBERG

Beitrag von Hans Bauer »

.
.

Hallo Hans-Martin,

Vielen Dank für diese überaus positive und wichtige Information für alle Veranstalter und Aktiven :!:

Grün ist die Hoffnung... :wink:

Gruß Hans

P.S.: Sitzt Du immer noch in Schweden ein oder bist Du schon wieder auf freiem Fuß... :mrgreen:

Duckundganzschnellweg...

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Christian
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Nennung/Nenngeld - Veranstaltungsreglement 2014

Beitrag von Christian »

Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
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nova
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Re: Nennung/Nenngeld - Veranstaltungsreglement 2014

Beitrag von nova »

Art. 6 Nennung, Nenngeld
(1) Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular (DMSB-Vordruck) abzugeben. Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen und es sind alle dort verlangten Erklärungen, auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist vom Bewerber und Fahrer/Beifahrer zu unterzeichnen.
(2) Die Nennungen können per Telefax oder durch irgendein anderes elektronisches Kommunikationsmittel abgegeben werden, wenn dieses vor dem für den Nennungsschluss festgesetzten Zeitpunkt aufgegeben wird, maßgebend ist die auf dem Kommunikationsmittel (z.B. Telefax, E-Mail, usw.) verzeichnete Aufgabezeit.
Für den internationalen Lizenzsport ist es zusätzlich erforderlich, die Nennung mit einem gleichzeitig zur Post gegebenen Schreiben zu bestätigen, welches für den Fall, dass ein solches verlangt wird, auch das Nenngeld enthalten muss. Im nationalen Lizenzsport muss das Nenngeld bis zum Nennschluss beim Veranstalter eingegangen sein.
Abweichende Nenn-/und Nenngeldregelungen können in der Ausschreibung getroffen werden.

Hier eine Kopie des Artikel 6.

Wenn ich es richtig verstehe, ist nun also auch eine Nennung per mail möglich (nationaler Lizenzsport), OHNE dass das Original per Post versendet werden muss. Vorrausgesetzt, der Email ist der DMSB Nennvordruck angehangen!
Uwe Bartels
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von Uwe Bartels »

Hallo Sportfreunde,

ich werde jetzt mal spitzfindig:
Welches Online-Portal ist in der Lage, eine Nennung, die dem Art. 6 (1) entspricht, rechtsgültig zu generieren? Ich habe noch keines gesehen.
Zitat: Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen und es sind alle dort verlangten Erklärungen, auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist vom Bewerber und Fahrer/Beifahrer zu unterzeichnen. Sie ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Formular abzugeben.

Also bleibt bei den anderen elektronischen Kommunikationsmitteln nur das Fax oder eine per E-Mail übermittelte Nennung mit einkopierter/n Unterschrift/en. Eine Nennung, die zum Nennungsschluss vorliegt und nicht unterschrieben ist, ist nicht gültig. Das Einzige, das uns alle wirlich nach vorn bringt, ist eine beim DMSB geführte Datenbank für ein Online-Nennungstool, das die Nennung mit einem Zertifikat gültig macht. Die Daten für Fahrer, Sponsor-Card Inhaber und Bewerber hat der DMSB ja bereits.

So denkt ein Rennleiter Slalom, der den Job schon 30 Jahre macht! Die Thematik also bitte nicht immer nur aus dem Blickwinkel des Teilnehmers sehen.

Gruß
Uwe
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EWO
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von EWO »

Uwe Bartels hat geschrieben:Hallo Sportfreunde,

ich werde jetzt mal spitzfindig:
Genau richtig bewertet.
Viele VA haben es ja schon zur Freude der Fahrer online gemacht und wenn das Nenngeld gezahlt ist, soll es doch auch gut sein. Das wird kein fahrer machen um den VA zu ärgern. Und wenn doch das kann man ihn ja sportrechtlich melden.

Lass das doch einfach mit der Zerlegung von Eventualitäten auf deutscher Rechtsbasis und freu dich mit den vielen Fahrern, dass es unkomplizierter und schneller geworden ist mit Zustimmung des DMSB.
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Christian
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von Christian »

@Ewo:
Da bin ich völlig bei Dir


machhierdochendlichmaldenDaumenhochunddenApplaussmilyrein :wink:
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
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PumaTreter
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von PumaTreter »

Soweit richtig beobachtet, Uwe. Aber unter anderem steht auch dort "Abweichende Nenn-/und Nenngeldregelungen können in der Ausschreibung getroffen werden." Z.B. so: Der Veranstalter bietet einen Startplatz für Slalom an: Vorkasse, bei elektronischer Nennung Unterschrift auf Originalnennung bei der Papierabnahme. Der Fahrer nennt - Annahme des Angebots. Veranstalter nimmt Nennung an und bestätigt diese - Zustandekommen des Vertrags. Zur Erfüllung des Vertrags muss der Fahrer noch entsprechend der Ausschreibung bezahlen und bei Papierabnahme unterschreiben, Fahrer fährt - Vertrag komplett abgewickelt.

Sieht doch gut aus, was da in Frankfurt gemacht wurde.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Uwe Bartels
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von Uwe Bartels »

EWO hat geschrieben:Viele VA haben es ja schon zur Freude der Fahrer online gemacht
. . und bewegen sich damit sportrechtlich u. U. auf dünnem Eis wenn sie nicht gleichzeitig in ihrer Ausschreibung einen regelnden Passus eingebaut haben.
EWO hat geschrieben: Lass das doch einfach mit der Zerlegung von Eventualitäten auf deutscher Rechtsbasis und freu dich mit den vielen Fahrern, dass es unkomplizierter und schneller geworden ist mit Zustimmung des DMSB.
Lieber Ecki, die Zerlegung von Eventualitäten auf deutscher (Sport-)Rechtsbasis habe ich in den vielen Jahren Praxis als Rennleiter Slalom und beim aufmerksamen Lesen von Sportgerichtsurteilen gelernt. In meiner Praxis habe ich eines sehr schnell gelernt: Teilnehmer zitieren gegenüber dem Rennleiter auch immer sehr detailliert das Reglement, wenn sie für sich selbst einen Vorteil durchsetzen wollen.
Wenn du als Spoko mal einen kniffeligen Fall zu entscheiden hast, wonach richtst du dich denn dann? Nach deinem Bauchgefühl oder nach dem DMSB-Sportrecht?

Achim hat den korrekten Weg richtig beschrieben. :!:

Gruß
Uwe
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nova
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von nova »

Naja ob email oder Online, da ist bei richtigen Aufbau kein unterschied.

Es kann auch bei einem Online Formular das vom DMSB vorgefertigte Formular entsprechend ausgefüllt werden.

Eine Unterschrift könnte per Bilddatei angehangen werden, welche automatisch in dem DMSB Vordruck eingefügt wird.

Ob nun das ganze Formular eingescannt und per Mail verschickt wird oder aber ebend ein geparstes Dokument mit einer digitalen Unterschrift im Bildformat unterschrieben wird, sollte doch hierbei kein großen unterschied mehr machen.
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von PumaTreter »

nova hat geschrieben:Eine Unterschrift könnte per Bilddatei angehangen werden, welche automatisch in dem DMSB Vordruck eingefügt wird.
So ein eingebettetes Bild im PDF sieht bestimmt gut aus. Aber das ist dann keine Unterschrift, sondern eine Bilddatei, die aussieht wie eine Unterschrift. Wenn so ein Bildchen verbindlich wie eine Unterschrift wäre, würde ich es auch niemandem schicken, weil jeder, der das Bildchen hat. dann in meinem Namen Verträge abschließen könnte. :shock:
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von nova »

PumaTreter hat geschrieben:
nova hat geschrieben:Eine Unterschrift könnte per Bilddatei angehangen werden, welche automatisch in dem DMSB Vordruck eingefügt wird.
So ein eingebettetes Bild im PDF sieht bestimmt gut aus. Aber das ist dann keine Unterschrift, sondern eine Bilddatei, die aussieht wie eine Unterschrift. Wenn so ein Bildchen verbindlich wie eine Unterschrift wäre, würde ich es auch niemandem schicken, weil jeder, der das Bildchen hat. dann in meinem Namen Verträge abschließen könnte. :shock:
Da hast du natürlich recht. Aber anders ist es bei einer EMAIL Nennung ja auch nicht. Auch hier hast du eine Unterschrift im Bildformat vorliegen.

Rechtskräftig ist weder die Onlinenennung noch eine emailnennung nach deutschem Recht.

Wenn, dann müsste man bei der Mail ein digital Signiertes Zertifikat beifügen, aber das werden wohl die wenigsten hier haben ;)

Darum ist es vom deutschen Recht aus gesehen, ob nun das Bild mit der Unterschrift anschliessend beigefügt wird oder das ganze formular eingescannt wird und per mail versendet wird.
Uwe Bartels
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von Uwe Bartels »

nova hat geschrieben:Wenn, dann müsste man bei der Mail ein digital Signiertes Zertifikat beifügen, aber das werden wohl die wenigsten hier haben ;)
Genau das meinte ich als ich weiter oben schrieb:
Das Einzige, das uns alle wirlich nach vorn bringt, ist eine beim DMSB geführte Datenbank für ein Online-Nennungstool, das die Nennung mit einem Zertifikat gültig macht. Die Daten für Fahrer, Sponsor-Card Inhaber und Bewerber hat der DMSB ja bereits.
Gruß
Uwe
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EWO
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Re: NEWS zum DMSB-Slalom - ONLINE-Nennung nun auch legal mög

Beitrag von EWO »

Deutsche Gründlichkeit kommt da wieder durch.
Warum reicht nicht, wenn ich als Fahrer schreibe das ich fahren will und bezahle ?

Wir sind hier im Hobby-Segment und nicht bei der Olympiade.
Warum muss nur alles immer verkompliziert werden.
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