DRSM 2013

Hier geht es um DMSB, ADAC und NAVC Slalom Veranstaltungen !

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Bärchen
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Bärchen »

​​Moin Hans,

hier ist der Plan.

Beklebungsplan 12. und 13. ADAC Flugplatzslalom Eggenfelden








​Zur Information die ca. Maße der Aufkleber:


​Drexler Motorsport (über der Startnummer):​42 x 15 cm

​Kathrein (Kotflügel links und rechts):​30 x 8 cm


​ADAC Südbayern (Heckteil links und rechts):​40 x 11 cm





​Bitte beachten:


​Die Pflichtwerbung des Veranstalters ist gemäß „Beklebungsplan2 des Veranstalters
​Durchzuführen. Das Vorhandensein der Pflichtwerbung wird bei der technischen
​Abnahme durch die Technischen Kommissare kontrolliert.

​Bei fehlender Pflichtwerbung wird die technische Abnahme verweigert.
​Fahrzeuge ohne technische Abnahme sind nicht startberechtigt!
Alles wird gut
Reinhard Stoldt
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Mike_roeder hat geschrieben:Was soll das mit dem Beklebungsplan???!!! von Eggenfelden
Ist sowas zulässig??????????
Habe an diesen Stellen schon Werbung.
Die Fläche über dem Startnummernfeld kann der Veranstalter beanspruchen. Den Rest wohl nur, wenn dies in der Ausschreibung bekannt gemacht wurde. Wenn ein Bewerber die Werbung ablehnt, muss er üblicherweise ein höheres Nenngeld zahlen. Das ist aber, wenn ich das richtig gesehen habe, in der Ausschreibung für diese Veranstaltung nicht ausgewiesen.
Wenn dich die Werbung als solches nicht stört würde ich die Werbung akzeptieren und dem Veranstalter Ersatzflächen anbieten.
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EWO
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Re: DRSM 2013

Beitrag von EWO »

Ich habe weder im Veranstaltungsregelemt noch im Slalomreglement diese Möglichkeit als erlaubt gefunden.
Lediglich im Rallyesport gibt es die Möglichkeit das Nenngeld zu erhöhen wenn Pflichtwerbung fehtl.
Wo ist zu dem handeln die Grundlage ?
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Hans Bauer
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Hans Bauer »

EWO hat geschrieben:Ich habe weder im Veranstaltungsregelemt noch im Slalomreglement diese Möglichkeit als erlaubt gefunden.
Lediglich im Rallyesport gibt es die Möglichkeit das Nenngeld zu erhöhen wenn Pflichtwerbung fehtl.
Wo ist zu dem handeln die Grundlage ?

Auch ich habe dazu im Reglement nichts finden können.

Ich würde den Teilnehmern dazu raten gleich morgen eine schriftliche Anfrage an den DMSB zu stellen, mit der Bitte zu einer grundsätzlichen Aufklärung dieses Sachverhalts und einer schriftlichen Stellungnahme unbedingt noch vor der Veranstaltung.

Gruß Hans


.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Reinhard Stoldt
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Reinhard Stoldt »

EWO hat geschrieben:Ich habe weder im Veranstaltungsregelemt noch im Slalomreglement diese Möglichkeit als erlaubt gefunden.
Lediglich im Rallyesport gibt es die Möglichkeit das Nenngeld zu erhöhen wenn Pflichtwerbung fehtl.
Wo ist zu dem handeln die Grundlage ?
Guck mal das DMSB Slalom Ausschreibungsformular an und das ISG
Zuletzt geändert von Reinhard Stoldt am Mo Apr 22, 2013 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Hans Bauer
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Hans Bauer »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:Ich habe weder im Veranstaltungsregelemt noch im Slalomreglement diese Möglichkeit als erlaubt gefunden.
Lediglich im Rallyesport gibt es die Möglichkeit das Nenngeld zu erhöhen wenn Pflichtwerbung fehtl.
Wo ist zu dem handeln die Grundlage ?
Guck mal das DMSB Slalom Nennungsformular an und das ISG

Hallo Reinhard,

im ISG unter Paragraph 17 Punkt 209 finde ich nur die Sache mit dem freien Streifen in Höhe von 12 cm über der Startnummer, die dem Veranstalter als Werbefläche zur Verfügung gestellt wird.

Zu weiteren Werbeflächen an den vorderen beiden Kotflügeln und den beiden hinteren Seitenteilen, die dem Veranstalter zur Werbung zur Verfügung gestellt werden müssen, kann ich nichts finden.

Gruß Hans


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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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PumaTreter
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Re: DRSM 2013

Beitrag von PumaTreter »

Hans Bauer hat geschrieben:Ich würde den Teilnehmern dazu raten gleich morgen eine schriftliche Anfrage an den DMSB zu stellen, mit der Bitte zu einer grundsätzlichen Aufklärung dieses Sachverhalts und einer schriftlichen Stellungnahme unbedingt noch vor der Veranstaltung.
Den wenigen Teilnehmern, die an Kotflügel und Seitenteil überhaupt keinen Platz mehr haben, würde ich empfehlen, mit dem Veranstalter eine Ersatzfläche abzustimmen, genau so, wie Reinhardt es vorgeschlagen hat. Man kann aber auch ein Riesenfass aufmachen und das über den DMSB klären. Wenn der entscheidet, dass die Aufkleber nicht draufmüssen könnte man den Sieg auskosten und den Veranstalter so in arge Bedrängnis bringen. Dieses Verhalten fühlt sich für mich nicht nach sportlichem Teamgeist an.

Schönen Gruß
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Reinhard Stoldt
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Hans Bauer hat geschrieben: im ISG unter Paragraph 17 Punkt 209 finde ich nur die Sache mit dem freien Streifen in Höhe von 12 cm über der Startnummer, die dem Veranstalter als Werbefläche zur Verfügung gestellt wird.

Zu weiteren Werbeflächen an den vorderen beiden Kotflügeln und den beiden hinteren Seitenteilen, die dem Veranstalter zur Werbung zur Verfügung gestellt werden müssen, kann ich nichts finden.

Gruß Hans
.
in Kapitel IX, Ziffer 130 ist der Grundsatz geregelt. Der DMSB hat präzise Regeln nur für einige seiner Meisterschaften und wie immer bei der Rallye grundsätzlich definiert, ansonsten ist er so liberal, das den Veranstaltern zu überlassen.
Der Veranstalter hat in diesem Fall versäumt, die Werbung in seiner Ausschreibung zu erwähnen. Das ist nicht ganz korrekt, aber wie Achim schon sagte sollte man daraus kein Riesending machen.
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MovieGeorg
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Re: DRSM 2013

Beitrag von MovieGeorg »

als aussenstehender, (und nicht zu diesem konkreten Fall) wollte ich 2 Beispiele schildern :

1) am Berg ist es üblich, mit VA-Werbung zu fahren; wer es dranklebt, zahlt ermässigtes Nenngeld

2) beim Slalom lagen früher grossflächige "EWO-Motorsport" und "Zander & Gerlach" Aufkleber im Nennbüro herum, die auch Platz an den Tln. Autos bekommen haben

PS : eine Bestimmung, WO die VA-Werbeaufkleber platziert werden müssen, finde ich unglücklich, wenn nicht ärgerlich !

nur meine Meinung ... :wink:
ich bin hier teils raus; mein Haupthobby ist wieder Schallplattensammeln; zum Slalom komme ich nur als Gast; wenn überhaupt !
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Hans Bauer
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Hans Bauer »

PumaTreter hat geschrieben:
Hans Bauer hat geschrieben:Ich würde den Teilnehmern dazu raten gleich morgen eine schriftliche Anfrage an den DMSB zu stellen, mit der Bitte zu einer grundsätzlichen Aufklärung dieses Sachverhalts und einer schriftlichen Stellungnahme unbedingt noch vor der Veranstaltung.
Den wenigen Teilnehmern, die an Kotflügel und Seitenteil überhaupt keinen Platz mehr haben, würde ich empfehlen, mit dem Veranstalter eine Ersatzfläche abzustimmen, genau so, wie Reinhardt es vorgeschlagen hat. Man kann aber auch ein Riesenfass aufmachen und das über den DMSB klären. Wenn der entscheidet, dass die Aufkleber nicht draufmüssen könnte man den Sieg auskosten und den Veranstalter so in arge Bedrängnis bringen. Dieses Verhalten fühlt sich für mich nicht nach sportlichem Teamgeist an.

Schönen Gruß
Achim

Moin Achim,

es geht hier aber um eine grundsätzliche Klärung dieses Sachverhaltes für Veranstalter und Fahrer in der Deutschen Slalomszene.

Ginge es nur um diese eine Veranstaltung, wäre es eine Reaktion auf den "sportlichen Teamgeist" in den Vorgaben des Veranstalters :

Die Pflichtwerbung des Veranstalters ist gemäß Beklebungsplan 2 des Veranstalters
​Durchzuführen. Das Vorhandensein der Pflichtwerbung wird bei der technischen
​Abnahme durch die Technischen Kommissare kontrolliert.

​Bei fehlender Pflichtwerbung wird die technische Abnahme verweigert.
​Fahrzeuge ohne technische Abnahme sind nicht startberechtigt!


Gruß Hans



.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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PumaTreter
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Re: DRSM 2013

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Hans,

dir geht es anscheinend um eine umfassende Klärung für alle. Worum es hier (im Forum) geht, kannst du alleine nicht entscheiden.

Auf jeden Fall gehört eine allgemeine Diskussion um das Werbereglement des DMSB nicht in den Thread DRSM 2013.

Beste Grüße
Achim
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Japanese
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Japanese »

hi Achim,

so einfach kannst Du das auch nicht abtun, denn es hat, wie Du schreibst, nichts mit "Unsportlichkeit" zu tun, falls ich nicht einfach als Werbeträger ausgenutzt werden will - und wenn, will ich vorher gefragt werden. Es kann nicht angehen, daß immer mehr über den Fahrer verfügt wird, ohne daß dieser sich wehren darf, wenn er an seinem Sport teilnehmen will. Und wenn ich mich wehre, bin ich der Buhmann :?: :?: Wo bleibt der Sport :idea:

Grüße

Dieter - Japanese
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M3Rainer
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Re: DRSM 2013

Beitrag von M3Rainer »

mir stellt sich viel mehr die Frage, ob man einfach die TECHNISCHE Abnahme verweigern darf, wenn ein Aufkleber fehlt. Das eine hat doch mit dem anderen garnichts zu tun. Und was mache ich, wenn ein Sponsor ablehnt Mitbewerber auf dem selben auto zu plazieren? Normal ist es üblich, erhöhtes Nenngeld zu bezahlen, wenn man die Aufkleber nicht auf das Auto macht.
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PumaTreter
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Re: DRSM 2013

Beitrag von PumaTreter »

Dieter, ich habe nie ein "sich wehren" ausgeschlossen, da hast du mich gründlich falsch verstanden, auch wenn ich es mit "darüber sprechen" ausgedrückt habe. Ich habe nur eine andere Vorstellung, mit wem man darüber sppricht. Man kann direkt den DMSB aufrufen, oder den VA fragen, auf welcher Basis er die Forderung mit dem Verweigern der Technischen Abnahme begründet.

Eine Win-Win Lösungsidee: Man könnte als Bewerber mit dem Veranstalter übereinkommen, dieses Jahr nach Möglichkeit die Aufkleber zu platzieren und nächstes Jahr wird die Ausschreibung angepasst - Thema erledigt, ohne viel Aufheben und ohne Ärger.

Da ich jedoch von der Regelung des Veranstalters nicht betroffen bin und nur meine Meinung dazu mitteilen wollte werde ich gespannt weiterlesen, wie es in diesem Thema weitergeht.

Cheers, Achim
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Japanese
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Re: DRSM 2013

Beitrag von Japanese »

klar Achim ist es sinnvoll, nicht unnütz Wirbel und Aufregung zu verursachen. Dazu muß der "Auslöser" aber auch wissen, was er tut - denn wie auch Rainer schon schreibt: woher nimmt der VA das Recht eine technische Abnahme zu verweigern, wenn ich seine Werbung nicht habe - auch gut, daß ich dort nicht fahre........
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