Gurt-Gültigkeitsdauer ?

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vonderAlb

Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von vonderAlb »

Wer kann mir bitte erklären was es mit der Gurt-Gültigkeitsdauer auf sich hat?
Haben jetzt Gurte ein Verfallsdatum?

Andreas
Stefan Kunze

Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von Stefan Kunze »

Ich vermute, daß es wie bei den Helmen ist.

Für alles gibt es gewisse Prüfnormen, die im Laufe der Jahre ständig aktualisiert werden. Wenn ein Prüfverfahren für Teile sehr alt ist, stammt auch die Mehrzahl des Materials, das dieser Norm entspricht, aus diesen Jahren. Damit ist die Gefahr einer Materialüberalterung sehr groß.

Wenn Du mal Bilder von gerissenen Gurten bei Unfällen gesehen hast, wirst Du das nachvollziehen können. Als Fahrer eines leistungsstarken Autos kannst Du sicherlich auch nachvollziehen, was im Falle eines Einschlags für Kräfte wirken.
EWO

Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von EWO »

Fahr mit dem Seriengurt und du hast keine Ablaufnorm. Nimm den besseren Hostenträger und er läuft ab. Wo ist da die Logik? Ist das nicht Geldschneiderei? Zumindest in unserer Disziplin sehe ich das nicht als nötig an und würde mich freuen, wenn Regeln sinnvoll adaptiert würden.
Stefan Kunze

Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von Stefan Kunze »

>Fahr mit dem Seriengurt und du hast keine Ablaufnorm. Nimm den besseren Hostenträger und er läuft ab. Wo ist da die Logik? Ist das nicht Geldschneiderei? Zumindest in unserer Disziplin sehe ich das nicht als nötig an und würde mich freuen, wenn Regeln sinnvoll adaptiert würden.



Das dieser Einwand von Dir kommt war so klar wie das Amen in der Kirche.

Hast auch sicherlich recht. Der DMSB bedient sich einerseits der StVZO als Rechtsgrundlage, um sich nach außen gegen Rechtsansprüche dritter abzusichern, andererseits der FIA Bestimmungen. Damit betreibt er in vielen Dingen eine Gratwanderung, die teils unlogisch wirkt, um im Breitensport die Kosten halbwegs nicht ausufern zulassen. Manche ausländische ASN sind da konsequenter, die wenden von vorneherein nur die FIA Bestimmungen an. Da fährst Du halt Slalom mit FIA Sitz, Gurt, Tank Unterwäsche usw. Das ist viel logischer.

Sicher ist aber auch; wenn jemanden mit einem uralten und abgelaufenen FIA Gurt was passiert wird als erster der DMSB vom Staatsanwalt gefragt, warum er das zulassen konnte. Genau das passiert aber auch bei einem altem Straßengurt. Nur gibt es hier seitens der STVZO (noch) keine Verpflichtung, wann die zu tauschen sind. Wir können auch nur hoffen, daß diese Beiträge niemand politisch Verantwortlicher liest, der Einfluß darauf nimmt, das zu ändern. Insofern handelt der DMSB rechtlich nicht mehr grob fahrlässig, wenn er nur die STVZO nur anwendet ohne sie zu verschärfern. Und damit ist er nicht schadensersatzpflichtig gegenüber Fahrern, Erben oder anderen. Sicher - solche Prozesse werden auch von Leuten geführt, die immer der Meinung sind, das alle Regeln zu kompliziert sind. Schließlich sehen sie ja im Nachhinein noch die Chance was rauszuschlagen.

Wir beide sind keine DMSB Techniker, und ich habe auch nur sehr begrenztes juristisches Wissen, aber ob Du oder ich das für sinnvoll halten ist ziemlich egal. Ich akzeptiere gewisse Sicherheitsansprüche sogar für unsere Sparte, weil mir ziemlich egal ist, ob ich mein Auto beim Slalom oder auf der Rallye rausschmeiße.
Andreas von der Haar

Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von Andreas von der Haar »

Bei Gurten mit FIA-Prüfzeichen ist das letzte Gültigkeitsjahr auf dem Prüfetikett angegeben. (z.B. not valid after 2007) Neue Gurte sind in der Regel 5 Jahre zugelassen. Ich bin der Meinung, auch im Slalomsport sollte niemand an den Sicherheitseinrichtungen sparen. Auch hier hat es schon schwere Unfälle gegeben. Wer einmal am eigenen Leib erfahren hat, was für Kräfte bei einem Einschlag wirken, der wird das verstehen.

Gruß, Andreas

>Wer kann mir bitte erklären was es mit der Gurt-Gültigkeitsdauer auf sich hat?
>Haben jetzt Gurte ein Verfallsdatum?
>
>Andreas
vonderAlb

Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von vonderAlb »

Danke Jungs, für die Antworten.
Aber mal abgesehen ob es sinnvoll/preistreibend ist oder nicht (Regeln sind da um eingehalten zu werden), muß ich jetzt meine Hosenträgergurte (bestimmt älter als 5 Jahre) jetzt wegschmeissen?
Müssen die Gurte jetzt eine Kennzeichnung haben, ob sie gültig sind oder nicht? Wie sieht das aus?

Ob ein Hosenträgergurt sicherer ist, als ein serienmäßiger Dreipunktgurt, da streiten sich die Experten. In der Schweiz z.B. werden keine 3- bzw. 4-Punkt-Hosenträgergurte mehr zugelassen bzw. eingetragen. Begründung: Der Körper kann unter dem unteren Hüftgurt drunter durchrutschen und dann sind die Verletzungen größer als bei einen 3-Punkt-Automatikgurt der sich immer straff anlegt (angeblich). Besonders, wenn das Fahrzeug auch noch mit Gurtstraffer ausgerüstet ist. Bei einem 5- bzw. 6-Punkt-Gurt sieht das natürlich wieder anders aus.

Nun denn, wenn mein Schroth 3-Punkt-Hosenträger-Gurt asm-autocontrol nicht mehr beim Slalom zulässig ist, dann werde ich ihn rausschmeissen und mich mit dem Serien-3-Punkt-Gurt in meinem König-Sitz festschnallen. Einen neuen Hosenträgergurt kann ich mir z.Zt. nicht leisten, das Geld wird immer knapper.
Aber vielleicht wird ab nächstes Jahr hier in unserer Gegend (Großraum Stuttgart) nur noch Clubslaloms veranstaltet, die diese Regelung nicht haben. Dann kann ich evtl. den Gurt weiterhin verwenden. Denn der Hosenträgergurt, so alt er auch sein mag, macht einen weitaus stabileren Eindruck als der schmale/dünne Seriengurt.

Andreas
EWO

Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von EWO »

Genau Genau.
Wer den Sinn von Regeln darin sieht, dass sie beachtet werden ist richtig in good old Germany.
Wäre schon wenn deine Idee mit dem Clubslalom aufgeht. Scheint ja einige Bundesländer zu geben die noch nicht auf der Rille sind.
205

Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von 205 »

Hallo Andreas,

nimm doch den Schroth UND zusätzlich den 3-Punkt Seriengurt... ;-)

Dann kann nix mehr schiefgehen
Thomas


>Danke Jungs, für die Antworten.
>Aber mal abgesehen ob es sinnvoll/preistreibend ist oder nicht (Regeln sind da um eingehalten zu werden), muß ich jetzt meine Hosenträgergurte (bestimmt älter als 5 Jahre) jetzt wegschmeissen?
>Müssen die Gurte jetzt eine Kennzeichnung haben, ob sie gültig sind oder nicht? Wie sieht das aus?
>
>Ob ein Hosenträgergurt sicherer ist, als ein serienmäßiger Dreipunktgurt, da streiten sich die Experten. In der Schweiz z.B. werden keine 3- bzw. 4-Punkt-Hosenträgergurte mehr zugelassen bzw. eingetragen. Begründung: Der Körper kann unter dem unteren Hüftgurt drunter durchrutschen und dann sind die Verletzungen größer als bei einen 3-Punkt-Automatikgurt der sich immer straff anlegt (angeblich). Besonders, wenn das Fahrzeug auch noch mit Gurtstraffer ausgerüstet ist. Bei einem 5- bzw. 6-Punkt-Gurt sieht das natürlich wieder anders aus.
>
>Nun denn, wenn mein Schroth 3-Punkt-Hosenträger-Gurt asm-autocontrol nicht mehr beim Slalom zulässig ist, dann werde ich ihn rausschmeissen und mich mit dem Serien-3-Punkt-Gurt in meinem König-Sitz festschnallen. Einen neuen Hosenträgergurt kann ich mir z.Zt. nicht leisten, das Geld wird immer knapper.
>Aber vielleicht wird ab nächstes Jahr hier in unserer Gegend (Großraum Stuttgart) nur noch Clubslaloms veranstaltet, die diese Regelung nicht haben. Dann kann ich evtl. den Gurt weiterhin verwenden. Denn der Hosenträgergurt, so alt er auch sein mag, macht einen weitaus stabileren Eindruck als der schmale/dünne Seriengurt.
>
>Andreas
ewo

Gurt-Gültigkeitsdauer

Beitrag von ewo »

Klar kommt das von mir.
Ich versuche in einfachen Strukturen zu denken, das bringt oft mehr Transparenz.
Schön das du mir recht gibst.
Das der DMSB rechtliche Gratwanderungen beschreitet ist sicherlich genau der Kernpunkt. Aber warum muss es denn überhaupt diese rechtliche Grundlage gebe? Wenn ein Gurt gut genug ist um STVZO-konform gegen einen Baum zu fahren, so ist er (rein rechtlich egsehen) doch auch gut genug um im Slalomauto gegen einen Baum zu fahren.
Der TÜV trägt einen Hostenträgergurt ein, auch wenn er kein FIA-Zertifikat mit Ablaufdatum enthält. Selbst wenn ein FIA-Gurt abgelaufen ist fällst du nicht beim TÜV durch.
Wieso hat ein Straßengurt eigentlich kein Ablaufdatum, wo er doch aus demselben Material hergestellt ist wie der FIA-Gurt (nur viel schmaler)? Haben die Autowerke das Interesse verloren an weiteren Ersatzteilen Geld zu verdienen, oder haben sie es nur noch nicht gemerkt?
Na ja sie's drum.

Fazit: Gurte ohne Ablaufdatum sind die besseren Gurte für den schmalen Geldbeutel.
vonderAlb

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von vonderAlb »

>Hallo Andreas,
>
>nimm doch den Schroth UND zusätzlich den 3-Punkt Seriengurt... ;-)
>
>Dann kann nix mehr schiefgehen
>Thomas
>


Ach kommt, Leute, könnt ihr denn nicht einfach sachlich und fachlich eine Frage beantworten? So langsam bekommt man hier den Eindruck, das dieses Forum nur noch dazu benutzt wird, seinen Frust und Ärger los zu werden (siehe z.B. Fulda-Beitrag) aber immer weniger kommen Tipps und Vorschläge oder einfache sachliche Diskussionen zu Stande.

Der Tipp beide Gurte übereinander anzulegen entbehrt jeglicher Vernunft.
Hallo ihr Neulinge, die ihr dies lest, haltet euch auf keinen Fall an diesen Vorschlag !!
Mal abgesehen davon das es verboten ist, ist es lebensgefährlich, denn die Gurte beeinflußen sich gegenseitig und können ihr Funktion nicht mehr richtig erfüllen. Macht es niemals !!

Thomas, ein Späßle in allen Ehren aber bitte daran denken, das dieses Forum von vielen gelesen wird, in der Hoffnung mehr über Sport und Regeln zu erfahren.

Und ich möchte etwas über diese Gurtregel erfahren, aber bis jetzt hat mir noch niemand diese Frage beantworten können.
Mal völlig unabhängig davon, ob eine Regel sinnvoll ist oder nicht und ob man in Deutschland richtig aufgehoben ist, wenn man sich an diese Regeln hält: wenn diese Regel existiert und ich an diesem Sport teilnehmen will, dann muß ich mich an diese Regel halten, ob ich will oder nicht. Ansonsten laufe ich Gefahr entweder nicht starten zu dürfen oder einen Protest von der Konkurenz zu bekommen und evtl. vom Sportgericht bestraft zu werden.
Es ist also einfacher sich vorher zu informieren und dann zu entscheiden ob man die Regel einhalten will oder dem Sport fernbleibt, solange diese Regel Gültigkeit hat.

Also nochmal, bitte: Woran kann ich erkennen ob mein Hosenträgergurt dieser Regel entspricht?

Andreas
Dago

Re: Gurt-Gültigkeitsdauer

Beitrag von Dago »

Ich bin dafür, dass die FIA-Gurte und Seriengurte im Motorsport gleich behandelt werden.
Mein Vorschlag währe: Gurte die einer großen Beschleunigung ausgesetzt waren sollten ausgetauscht werden müssen. Wenn ein Wagenpass vorhanden ist, ist ja ein Eintrag diesbezüglich kein Problem. Ansonsten könnte ein solcher Gurt von dem anwesenden technischen Komissar gekenzeichnet werden und der TK der nächsten Veranstaltung kann dann anhand der Markierung erkennen ob der Gurt OK ist oder getauscht hätte werden müssen, was ein Teilnahmeverbot bedeuten würde. Dies sollte dann für Serien- als auch für FIA-Gurte gelten.
Rechtsansprüche gegenüber den Personen die einen solchen Gurtwechsel veranlassen oder nicht düfen natürlich nicht entstehen, da nach meiner Auffassung jeder selbst für seine Sicherheit verantwortlich ist.
Soll heißen: wenn ich einen Unfall mit meinem Rennwagen hatte und es wird mir kein Gurtwechsel vorgeschrieben und er reist bei der nächsten Veranstaltung so habe ich keinen Rechtsanspruch. Ich hätte ja den Gurt selbständig wechseln können.


Motorsportliche Grüße

Dago
Arne

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von Arne »

Hallo Andreas,
Antworten auf solche Fragen findest Du alle im Handbuch...

Meine Interpretation geht dann so... (offensichtlich hast Du meine Mail nicht gelesen).

Wenn FIA Gurt dann FIA Norm d.H. nach 5 Jahren ersetzten.
Wenn Straßengurt dann gilt die STVZO.
Wenn Hosenträgergurt ohne FIA Norm mit Straßenzulassung (E Prüfzeichen) dann gilt die STVZO.

Meiner Meinung nach sollte dein Schroth Automatikgurt Variante 3 sein. Genau kann ich es leider nicht sagen, weil ich deinen Gurt nicht gesehen habe.

Grund für diese Regel:
Der DMSB sichert sich ab.

Wir gehen davon aus es fährt sich jemand zu tode. Er hat einen Abgelaufenen FIA Gurt. Dann wird der Staatsanwalt die berechtigte Frage stellen, warum man beim DMSB mit einen Gurt fahren darf, den die FIA nicht mehr zu lässt.
Hat er einen Straßengurt, kann der DMSB auf die STVZO verweisen. Ebenso bei einem Straßenzugelassenen Gurt.

Also wenn ein Ablaufdatum festgelegt ist, dann muß das auch eingehalten werden.

So jetzt kann jeder mal seine Grauen Zellen anstrengen wie er das mit dem Gurt am besten macht.

Gruß
Arne (Der aus Sicherheits und Gewichtsgründen den Schroth 5 Punkt Racinggurt fährt, dem Weltweit leichtestem Gurt mir FIA Norm und mit ASM der Aufpralldämpfung im Gurt)
Dago

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von Dago »

Hallo Andreas,

ich will es mal versuchen.

Wenn dein Gurt eine Gültigkeitsdauer hat, so bist du natürlich an dieses "Verfallsdatum" gebunden. Hat er keines, so kannst du dich glücklich schätzen und ihn bis ans Ende der Tage benutzen. Bei nat. A Veranstaltungen sind entweder der Seriengurt oder ein FIA-Homologierter Gurt vorgeschrieben. In den Gruppen G,F,H und N bei nat. B Veranstaltungen gilt diese Regelung nicht ganz. Hier darfst du deinen abgelaufenen Gurt weiterhin benutzen (merkwürdig).
Aber genauer und detailierter kannst du das im DMSB-Handbuch blauer Teil Seite 11 unter B)Sicherheitsgurte und bei den einzelnen Fahrzeuggruppen (brauner Teil) unter Sicherheitsgurte nachlesen. Auch mußt du beachten welche Art von Motorsport du mit deinem Gurt betreiben willst, da hauch hier stellenweise Unterschiede gemacht werden (z.B. Gruppe F2005).
Ich hoffe ich konnte dir nach all den fehlgeschlagenen Versuchen helfen ;-).

Gruß Dago
EWO

Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer

Beitrag von EWO »

Dem kann ich mich voll anschließen.
Ich hoffe ein offizieller gibt dazu mal eine Stellungnahme ab und gibt laut ob er diese Idee in den Gremien mal zum Besten gibt.
EWO

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gurt-Gültigkeitsdauer ?

Beitrag von EWO »

Der TÜV hat ürbigens nichts dagegen wenn zwei Gurtversionen eingebaut sind, sofern sie beide ordnungsgemäß befestigt sind.
Das beide gleichzeitig angelegt werden ist natürlich totaler Quatsch. Wer aber auf dem Weg zur Arbeit seinen Anzug nicht verknittern will und den Seriengurt anlegt und am Wochenende fester im Sitz sitzen will beim Hacheln durch den Pylonenwald der nutzt dann den X-Punkt-Hostenträger.

Aber um dir wenigstens EINE Antwort zu geben:
Auf dem Gurt ist entweder ein E-Zeichen auf dem Schildchen welches die Verwendung im Straßenverkehr gemäß ECE-Regelung erlaubt. Für die STVZO ist kein Ablaufdatum relevant.
Beim TÜV wird lediglich der Zustand visuell überprüft.
Wenn ein Gurt kein E-Zeichen hat müßte er ohnehin separat eingetragen werden und auch dann ist der STVZO das evtl. vorhandene Ablaufdatum egal. Nur die FIA hat für die FIA-zugelassenen Gurte (und auch andere Teile) ein Ablaufdatum erlassen, welches aus verschiedenen Gründen auch sinnvoll sein kann. Das der DMSB dies für die DMSB-Einsätze übernimmt ist meines Erachtens einfach überzogen.
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